JOMA Immobilien Köln

Das Finale

Sie und Ihre Familie haben eine Entscheidung getroffen. Jetzt gibt es nur noch ein, zwei Kurven zu fahren und dann geht es auf die Zielgerade.
Der Kaufpreis für die Immobilie wird final vereinbart. Wann wird die Immobilie geräumt bzw. übergeben? Werden Einrichtungsgegenstände übernommen? Zu welchem Preis? Sonstige Besonderheiten?

Die nachfolgenden Tipps und Ratschläge setzen voraus, dass Sie den Markt und die Preise mittlerweile gut bis sehr gut einschätzen können. Das heißt, Sie haben sich intensiv mit den Preisen im Markt auseinandergesetzt.

Für den Fall, dass Sie sich unsicher über den „richtigen“ Preis sind, holen Sie sich Hilfe. Einige wenige hundert Euro für einen Gutachter oder Sachverständigen ist gut investiertes Geld.

Die Verkaufsstrategie setzt die Vorzeichen

Unter welchen Vorzeichen die Gespräche über den Kaufpreis erfolgen, hängt maßgeblich davon ab welche Verkaufsstrategie vom Verkäufer bzw. Immobilienmakler gewählt wurde. Sprich, wird die Immobilie im Bieterverfahren oder auf konventionelle Art und Weise veräußert.

Wird das Haus oder die Eigentumswohnung auf konventionelle Art verkauft, liegt der aufgerufene Preis des Verkäufers meistens über dem eigentlichen Wert der Immobilie. Er liegt hierbei nicht selten erheblich und manches Mal nur ein wenig über dem Marktwert.

Beim Bieterverfahren wird in der Regel der Start- oder Angebotspreis unterhalb des Wertes der Immobilie angesetzt.

Ihre Vorgehensweise sollte dem entsprechenden Verfahren und der jeweiligen Situation angepasst sein.

Ihre Strategie beim konventionellen Verkauf

Werden Sie sich klar über Ihre Motive, den Preis zu verhandeln. Mögliche Gründe können sein:

  • Ihr Budget reicht nicht für den aufgerufenen Kaufpreis
  • Der Preis für die Immobilie ist schlicht zu hoch
  • Ein bisschen geht fast immer
  • Sie wollen ein Schnäppchen machen oder haben Bazar-Mentalität

Reicht Ihr Budget nicht aus, dann stellen Sie frühzeitig (ruhig auch vor der ersten Besichtigung) die Frage nach dem Preis. Erklären Sie, warum Sie diese Frage stellen. Sie sparen sich und dem Immobilienmakler bzw. Privatverkäufer viel Zeit.

Ansonsten steigen Sie grundsätzlich erst in die Preis- und Vertragsverhandlungen ein, nachdem alle Ihre Fragen restlos geklärt sind und Sie eine Kaufentscheidung getroffen haben. Alles andere ist unsinnig. Ist die Nachfrage für die Immobilie hoch, riskieren Sie, sofort aus dem „Rennen“ gekickt zu werden.

Unterbreiten Sie dem Makler am besten per E-Mail ein schriftliches Angebot. Begründen Sie, den aus Ihrer Sicht gerechtfertigten Preis. Treffen Sie ebenfalls Aussagen darüber, ob Ihre Finanzierung gesichert ist und wann aus Ihrer Sicht die notarielle Beurkundung stattfinden kann. Fügen Sie wenn möglich eine aussagekräftige Finanzierungsbestätigung bei. Teilen Sie Ihren Wunschtermin mit, also wann Sie gerne einziehen möchten. Würden Sie bei Bedarf etwas länger warten, dann teilen Sie auch das mit. Sie haben Interesse an der Übernahme der Einbauküche oder anderen Einrichtungsgegenständen? Erwähnen Sie es.

Ist Ihr Angebot seriös, wird der Makler bzw. der Privatverkäufer jetzt mit Ihnen in ernsthafte Kaufverhandlungen einsteigen. Vermutlich wird man sich handelseinig.

Wie hoch Sie pokern ist Ihnen überlassen. Doch ist der Preis vernünftig und angemessen, sollten Sie nicht übertreiben und den Bogen überspannen – sonst kauft Ihnen die Wunschimmobilie jemand anders vor der Nase weg.

Bieterverfahren – Verhandlung mit umgekehrten Vorzeichen

Bieten Sie nur so viel, dass Sie sich bei einem Zuschlag wirklich freuen und die Immobilie auch finanzieren können – und doch so viel, dass Sie sich nicht ärgern, falls jemand anderer den Zuschlag bekommt.

Fügen Sie Ihrem Angebot eine aussagekräftige Finanzierungsbestätigung bei. Oder machen Sie plausibel auf welcher Basis Sie die Immobilie finanzieren werden. Belegen Sie dies, wenn möglich.

Läuft das Bieterverfahren fair ab – also werden die Angebote nicht genutzt um die Anbieter immer weiter nach oben zu treiben – sollten Sie sich nicht zu sehr ärgern, falls Sie nicht den Zuschlag bekommen. Beim nächsten Mal kommen Sie zum Zug.

Ein Hinweis noch. In einem früheren Blog habe ich auf die Notwendigkeit hingewiesen, frühzeitig die Finanzierung und das Budget vor dem Start der Immobiliensuche zu klären. Im Bieterverfahren steigen Ihre Chancen auf einen Zuschlag erheblich, wenn Sie mit Ihrem Angebot den Finanzierungsnachweis beibringen können.

Übrigens, in einem unterscheiden sich konventioneller Verkauf und Bieterverfahren nicht. In beiden Fällen reguliert sich der Preis durch den Markt. Im ersten Fall geht er fast immer nach unten, im zweiten eben zumeist nach oben.

Zu diesen und weiteren Themen finden Sie detaillierte Informationen in unseren Blog-Beiträgen oder auf unserer Webseite.

Haben Sie Fragen?

Kontaktieren Sie uns. Wir beraten Sie gerne.

Worauf Sie beim Verhandeln achten sollten

Sie und Ihre Familie haben eine Entscheidung getroffen. Jetzt gibt es nur noch ein, zwei Kurven zu fahren und dann geht es auf die Zielgerade.

Die Motivation, den Preis zu verhandeln, hat unterschiedliche Gründe:

  • Der Preis für die Immobilie ist schlicht zu hoch
  • Ihr Budget reicht nicht für den aufgerufenen Kaufpreis
  • Sie wollen ein Schnäppchen machen oder haben Bazar-Mentalität
  • Ein bisschen geht fast immer

Ist die Immobilie offensichtlich überteuert oder reicht Ihr Budget nicht aus, dann stellen Sie frühzeitig (ruhig auch vor der ersten Besichtigung) die Frage nach dem Preis. Sagen Sie, warum Sie diese Frage stellen. Sie sparen sich und dem Makler bzw. Privatverkäufer Zeit.

Ansonsten steigen Sie grundsätzlich erst in die Preis- und Vertragsverhandlungen ein, wenn Sie ernsthaftes Kaufinteresse haben und nachdem die grundlegenden Fragen geklärt sind. Alles andere ist unseriös. Je nachdem riskieren Sie, sofort aus dem „Rennen“ gekickt zu werden. 

Unterbreiten Sie dem Makler nach Möglichkeit ein schriftliches Angebot und begründen Sie, den aus Ihrer Sicht gerechtfertigten Preis. Treffen Sie ebenfalls eine Aussage darüber, wann aus Ihrer Sicht die notarielle Beurkundung stattfinden kann und wann Sie gerne einziehen möchten. Sie haben Interesse an der Übernahme der Einbauküche oder anderen Einrichtungsgegenständen? Dann erwähnen Sie auch das.

Wenn Ihr Angebot nicht unseriös ist, wird der Makler bzw. der Privatverkäufer jetzt mit Ihnen in ernsthafte Kaufverhandlungen einsteigen. Vermutlich wird man sich handelseinig. Ist der Preis vernünftig und angemessen, dann sollten Sie nicht zu viel pokern – sonst kauft Ihnen die Wunschimmobilie jemand anders vor der Nase weg.

Für den Fall, dass Sie sich unsicher über den „richtigen“ Preis sind, holen Sie sich Hilfe. Einige wenige hundert Euro für einen Gutachter oder Sachverständigen ist gut investiertes Geld.